Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Um die Klimaschutzziele zu erreichen, wurden in den letzten Jahren mehrfach die energetischen Anforderungen an Neubauten angehoben und in der Energieeinsparverordnung (EnEV) festgelegt.

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) löst das bisherige Energieeinsparungsgesetz (EnEG) sowie die bisherige Energieeinsparverordnung (EnEV) ab dem 1.11.2020 ab und legt energetische Anforderungen an beheizte oder klimatisierte Gebäude fest.

In dem Nachweis gemäß dem GEG wird von den Sachverständigen berücksichtigt, welcher Energieträger verwendet wird und welche Auswirkungen auf die Umwelt damit verbunden sind.

Die Nutzung regenerativer Energien bringt dabei bei der Bilanzierung Vorteile gegenüber herkömmlichen Heizanlagen.

Bei der Ermittlung der Energiebilanz werden neben der Raumheizung und -kühlung auch die

Warmwasserbereitung, Lüftungsanlagen sowie die insgesamt für den Anlagenbetrieb benötigte elektrische Hilfsenergie für Pumpen, Brenner und Regler berücksichtigt.

Weitere Festlegungen betreffen die Luftdichtheit des Gebäudes und die Reduzierung von Wärmebrücken.

Die gegenständlichen Gebäude unterschreiten die Vorgaben des aktuell gültigen

Gebäudeenergiegesetzes, wobei durch die monolithische Bauweise sowie nachhaltige Energieträger die erforderlichen Werte ökologisch sinnvoll erreicht werden.

Weitere Informationen zum GEG erhalten Sie hier:

Bundesministerium des Innern,
für Bau und Heimat


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Telefon: +49-(0)30 18 681-0
Webseite: www.bmi.bund.de